Neufassung der Corona Arbeitsschutzverordnung 01.10.2022
Montag, 12. September 2022
Corona
Liebe Kunden,
ab dem 01.10.2022 tritt die neue Corona Arbeitschutzverordnung in Kraft:
+ Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern
+Sicherstellung der Handhygiene
+Einhaltung der Hust- und Niesetikette
+Infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen
+Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte
+Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand unterschritten wird und keine weiteren Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz besteht.
Zurück zur Übersicht