Neufassung der Corona Arbeitsschutzverordnung 01.10.2022

Montag, 12. September 2022

Corona

Liebe Kunden,

ab dem 01.10.2022 tritt die neue Corona Arbeitschutzverordnung in Kraft:

+ Einhaltung des Mindestabstand von 1,5 Metern

+Sicherstellung der Handhygiene

+Einhaltung der Hust- und Niesetikette

+Infektionsschutzgerechtes Lüften von Innenräumen

+Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte

+Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand unterschritten wird und keine weiteren Schutzmaßnahmen zum Infektionsschutz besteht.

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